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Gewässerschadenhaftpflicht

Warum benötige ich eine Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung?

Diese Versicherungsart benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen.

Dass dies ein übermäßig hohes Risiko darstellt ist mit einem einfachen Rechenbeispiel zu belegen. So kann ein einziger Liter Heizöl bereits 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Man kann sich vorstellen, dass bei einem Leck immense Kosten entstehen können, ganz zu schweigen wenn das Öl in Grundwässer oder Flüsse gerät.

Aufgrund dieses enormen Risikos gilt von Seiten des Gesetzgebers die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) welches besagt, dass der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt haftet.

Welche Schäden deckt die Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung?

Die Gewässerschadenhaftpflicht leistet bei Schäden die dadurch entstehen, dass Heizöl oder andere gewässerschädliche Stoffe ins Grundwasser eindringen.

Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:

  • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht),
  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen,
  • die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Ersetzt werden auch Kosten für z. B.:

  • Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall zur Abwendung oder Minderung eingeleitet hat,
  • außergerichtliche Gutachterkosten, die jedoch zusammen mit der Entschädigungsleistung nicht höher als die Versicherungssumme für Sachschäden sein dürfen.

Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

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