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Glasversicherung
Warum benötige ich eine Glas-Versicherung?
Die häufigste Ursache für zerstörte oder beschädigte Glasscheiben in und
an Häusern ist das Zerbrechen. Das Zerbrechen der Verglasungen in Ihrer
Wohnung bzw. Ihrem Einfamilienhaus ist weder über Ihre Hausrat noch über
Ihre Wohngebäudeversicherung versichert - hierfür benötigen Sie eine
separate Glasversicherung.
Welche Schäden umfasst die Glas-Versicherung?
Die Glas-Versicherung umfasst:
- Gebäudeverglasungen
Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden,
Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten,
Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren,
Lichtkuppeln, Glasbausteine, Profilbaugläser.
- Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und
Schrankspiegel, Glas-platten, Glasscheiben und Sichtfenster von
Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
- Kunststoffe
Kunststoffe, die als Verglasung verwendet werden (z. B. Scheiben, Platten, Lichtkuppeln, Duschkabinen etc.).
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel, -platten
(Entschädigungsgrenze: bis 255,65 €)
Versichert sind künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel,
-platten (z. B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung,
Schliff, Blei- oder Messingverglasung).
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
(Entschädigungsgrenze: bis 255,65 €)
Versichert sind Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen.
Folgende Einschlüsse sind (gegen Zuschlag) möglich:
- Glaskeramikkochflächen (Ceranfelder),
- Aquarien/Terrarien,
- Privat genutztes Gewächshaus (Glas- und Kunststoffscheiben) inkl. Umrahmung auf dem Versicherungsgrundstück.
Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr
gerne weiter.
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