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Rechtsschutz

Warum benötige ich eine Rechtsschutz-Versicherung?

Jeder Bürger möchte sein Recht bekommen. Und das unabhängig von den Kosten, die ein Rechtsstreit mit sich bringt.

Die Rechtsschutzversicherung

  • trägt das schwer abschätzbare Kostenrisiko im Rahmen der Bedingungen für die rechtliche Interessenwahrnehmung,
  • zahlt neben den gesetzlich festgelegten Gebühren Ihres Rechtsanwalts u. U. auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt, Sachverständigenkosten, Gerichtskosten, etc.,
  • überwindet das Gefälle unterschiedlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch gegenüber einem einkommensstärkeren Gegner, indem sie Sie für den Rechtsstreit finanziell unabhängig stellt.

Leistungsarten Ihrer Rechtsschutz-Versicherung:
  • Schadenersatzrechtsschutz (Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen)
  • Arbeitsrechtsschutz (Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- und Dienstverhältnissen)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten)
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten (steuer- und abgaberechtliche Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten)
  • Sozialgerichtsrechtsschutz (rechtliche Interessen vor deutschen Sozialgerichten)
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (verkehrsrechtliche Interessen vor Verwaltungsbehörden und -gerichten)
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz (Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren)
  • Strafrechtsschutz (wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen oder sonstigen Vergehens, soweit der Versicherungsnehmer dieses nicht vorsätzlich begangen hat)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit)
  • Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht (Rat und Auskunft eines Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten

Leistungsarten Ihrer Rechtsschutz-Versicherung als Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken gem. § 29 ARB 2001:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben),
  • Steuer-Rechtsschutz (für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- oder abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwatungsgerichten).

Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Nachfolgende können Sie aber auch schon mal selbst Versicherungen vergleichen:
zum Angebots- und Vergleichsrechner

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