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Hundehaftpflicht

Warum benötige ich eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung?

Auch wenn es mancher Tierfreund nicht wahrhaben möchte: Ein Vierbeiner stellt immer ein Risiko dar. Und die Verantwortung trägt der Mensch. Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung für Halter von Hunden sichert Sie ab.

Das unberechenbare Verhalten eines Tieres stellt ein besonderes Risiko dar und führt immer wieder zu Unfällen und Schäden.

  • Hunde beißen Besucher oder spielende Kinder, auch kleine Hunde laufen auf die Strasse, verursachen Verkehrsunfälle oder bringen Radfahrer zum Sturz.

Die Folgen sind leider oft schwer, manchmal auch tragisch. Das Gesetz zwingt den Tierhalter in die Verantwortung; er hat für Personen- und Sachschäden Ersatz zu leisten - auch wenn er alles erforderliche getan und beachtet hat und ihn keine Schuld trifft. Ihre Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sichert Sie dabei ab, damit Sie Ihre Liebe zum Tier auch unbeschwert genießen können. Das bedeutet, Ihr Versicherer tritt für Sie ein, wenn andere Schaden erleiden und nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Ersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verlangt wird.

Welche Risiken sind versichert?

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden.
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
  • Mitversichert sind Mietsachschäden durch Haltung von Hunden.
  • Nicht versichert sind Ansprüche aus Deckschäden.
  • Kampfhunde sind nicht versicherbar. Als solche gelten:
    • Fila Brasileiro,
    • Mastino Napoletano,
    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Bullterrier,
    • Bandog,
    • Pit-Bullterrier, sowie Kreuzungen mit diesen Hunden, sowie andere durch öffentlich rechtliche Vorschriften - die in dem jeweiligen Bundesland gelten - in dem der Tierhalter seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat, als Kampfhunde definierte Hunde.

Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Nachfolgende können Sie aber auch schon mal selbst Versicherungen vergleichen:
zum Angebots- und Vergleichsrechner

 

Pferdehaftpflicht

Das unberechenbare Verhalten eines Tieres stellt ein besonderes Risiko dar und führt immer wieder zu Unfällen und Schäden.

  • Pferde schlagen aus, treffen dabei vielleicht nur ein parkendes Auto, leider jedoch auch manchmal Menschen, scheuen und werfen fremde Reiter ab. Und wer kennt nicht die Radiomeldung: „Achtung freilaufende Pferde auf der Straße".

Die Folgen sind leider oft schwer, manchmal auch tragisch. Das Gesetz zwingt den Tierhalter in die Verantwortung; er hat für Personen- und Sachschäden Ersatz zu leisten - auch wenn er alles erforderliche getan und beachtet hat und ihn keine Schuld trifft. Ihre Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sichert Sie dabei ab, damit Sie Ihre Liebe zum Tier auch unbeschwert genießen können. Das bedeutet, Ihr Versicherer tritt für Sie ein, wenn andere Schaden erleiden und nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Ersatz für Personen und Sachsschäden verlangt wird.

Welche Risiken sind versichert?

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Reit- und Zugtieren:
    • Pferde,
    • Kleinpferde,
    • Ponys,
    • Maultiere,
    • Esel,
    • usw. zu privaten (nicht gewerblichen) Zwecken.
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
  • Nicht versichert sind Ansprüche aus Deckschäden.

Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Nachfolgende können Sie aber auch schon mal selbst Versicherungen vergleichen:
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