Unfallversicherung
Warum benötige ich eine Unfall-Versicherung?
Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger - die Arbeitskraft ist des
wichtigste Kapital. Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde
Einkommenseinbuße zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie
die Existenz in Frage stellen können.
Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen - sei es bei
der Arbeit, im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch zu Hause.
Jährlich erleiden ca. 6,5 Mio. Bundesbürger kleinere und größere Unfälle.
Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Mio.
Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle im Bereich Straßenverkehr, den man
fälschlicherweise für den unfallträchtigsten hält. Dagegen sind über die
Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich angesiedelt, wo kein
gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist (bei
Schülern und Jugendlichen sind es im Haushalts- und Freizeitbereich sogar
über zwei Drittel der Fälle). Wohl aus diesen Gründen haben sich bereits
über 40 % der Bundesbürger zu einer Unfallversicherung entschlossen.
Wann liegt ein Unfall vor?
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit
nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der
Freizeit. Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die
Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt. Diese Unfallfolgen haben
finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer
Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des
Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an
Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung
des Versicherten hervorgerufen wurden;
- Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.
- In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:
Welche Leistungen sind abgedeckt?
- Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften
Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht
(Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In
diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der
Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem
Grad der Invalidität.
- Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht
Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
(Hinweis: Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist
bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so
erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine
Vorauszahlung.)
- Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in
vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte
Krankenhaustagegeld bezahlt.
- Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und
für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das
Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine
Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld
entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
- Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart
entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation
entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von
drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung
des 21. Lebensjahres erfolgen).
- Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine
Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten
Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten
noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle
Übergangsleistung erbracht.
- Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders
schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung
etc.
- Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%
erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.
Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr
gerne weiter.
Nachfolgende können Sie aber auch schon mal selbst Versicherungen vergleichen:
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