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Wohngebäudeversicherung

Warum benötige ich eine Wohngebäudeversicherung?

Ein Haus zu besitzen bedeutet finanzielle Sicherheit. Diese Sicherheit sollten Sie schützen, da ein Haus ständigen Gefahren ausgesetzt ist. Ihre Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz gegen Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Leitungswasser, Rohrbruch, Frost,
  • Sturm und Hagel.

Tritt ein Versicherungsfall ein, deckt die Wohngebäudeversicherung den Schaden im Rahmen Ihres Vertrages, so dass Sie alle notwendigen Reparaturmaßnahmen durchführen können. Im schlimmsten Fall - einem Totalschaden - zahlt die Wohngebäudeversicherung den kompletten Wiederaufbau Ihres Hauses in gleicher Art und Güte, sofern der Gebäudewert korrekt ermittelt wurde.

Was sind Elementarschäden?

  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Überschwemmung
  • Schneedruck / Lawinen

Die Zeichnung der Elementarschäden wird erst durch den Versicherer geprüft. Die Übernahme des Risikos obliegt dem Versicherer und kann somit auch abgelehnt werden.

Was ist der Versicherungswert 1914?

Die Versicherungssumme richtet sich nach den Herstellkosten des Gebäudes oder nach der sog. Versicherungssumme 1914, die auch die Basis für gleitende Neuwert-Versicherungen darstellt.

Die Summe soll dem Neubauwert eines Gebäudes im Jahr 1914 entsprechen und somit eine Vergleichsbasis für Größe und Ausstattung des Gebäudes ermöglichen - unabhängig von der jeweils aktuellen Preissituation und Entwicklung auf dem Baumarkt. Sie ist so zu berechnen, dass Sie nach Auszahlung der Versicherungsleistung in der Lage sind, den Zustand vor dem Schadenfall wieder herzustellen. Sie müssen demnach alle Baukosten berücksichtigen, die den Gebäudewert beeinflussen, also auch beispielsweise:

  • Eigenleistungen,
  • Einbauten,
  • Anbauten, Nebengebäude, Garagen,
  • Baunebenkosten,
  • Mehrwertsteuer.

Grundsätzlich entscheidend für eine ausreichende Entschädigung ist, dass die Versicherungssumme in der Police dem tatsächlichen Versicherungswert am Schadentage entspricht. Nur dann wird der Versicherungsnehmer in die Lage versetzt, ohne eigene zusätzliche Mittel ein Gebäude gleicher Art und Güte zu den ortsüblichen Neubaupreisen oder den tatsächlichen Reparaturkosten (höchstens Versicherungswert) wieder herzustellen. Ersetzt werden die Wiederherstellungskosten zum Neuwert inklusive aller Nebenkosten wie Architektengebühren, Konstruktions- und Planungskosten, Behördenkosten, Kosten für Versorgungsanschlüsse (Strom, Gas, Wasser etc.).

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert am Schadentag.

Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, so liegt eine Unterversicherung vor und jeder Schaden kann nur anteilig ersetzt werden.

Der Wert Ihres Hauses am Schadentag beträgt 150.000,-- €, die vereinbarte Versicherungssumme nur 75.000,-- €. Nach einem Brand bleiben nur Außenmauern und Wände stehen. Die Wiederherstellung kostet 50.000,-- €. In diesem Fall werden nur 50 % des Schadens ersetzt, da Sie nur 50 % des tatsächlichen Wertes versichert haben.

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Vertrag zum gleitenden Neuwert zu abzuschließen. Bei der Versicherung zum gleitenden Neuwert werden Versicherungsschutz und Beitrag automatisch der Veränderung der Baupreise angepasst. Dies erspart Ihnen die ständige Beobachtung der Baupreise. Eine Unterversicherung mit den geschilderten Nachteilen ist hier nur dann möglich, wenn der Wert Ihres Hauses bei Abschluss des Vertrages zu niedrig angegeben war, oder sich danach durch Umbauten oder Ausbauten erhöht hat.

Wenn die Versicherungssumme durch einen von uns anerkannten Bausachverständigen ermittelt worden ist, oder wenn Sie selbst die Fragen im Wertermittlungsbogen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet haben, verzichtet der Versicherer darauf, im Schadenfall einen Abzug wegen Unterversicherung vorzunehmen.

Eine Einschränkung, die eigentlich selbstverständlich ist: Wer einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt oder den Schaden absichtlich falsch darstellt, erhält keine Entschädigung.

Haben Sie Fragen hierzu? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Nachfolgende können Sie aber auch schon mal selbst Versicherungen vergleichen:
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